AGB

I. Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie von den Gästen bezogenen Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Abweichungen finden keine Anwendung. Es sei denn, sie werden vom Hotel anerkannt.

II. Vertragsabschluss, - partner

1. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande.

2. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel. Reserviert ein Dritter für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber als der Buchende zusammen mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. Der Buchende ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die allgemein Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzustellen und die Leistungen laut Vereinbarung zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder Besteller genommenen Leistungen an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise enthalten die gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Erhöht sich die Mehrwertsteuer oder die lokalen Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen.

4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschten Verringerung der Anzahl an gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

5. Rechnungen des Hotels sind nach Zugang der Rechnungen ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast erfordern. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 28 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung vollbringt. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von €5,00 erheben.

6. Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder zur Absicherung von Leistungen Kreditkartendetails bei Vertragsschluss vom Gast zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung kann im Vertrag in Textform festgelegt werden.

7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Entschädigungspauschale beträgt 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen außerhalb der Stornofrist. Innerhalb der Frist kann der Gast kostenfrei stornieren. Die Frist ist im Hotelaufnahmevertrag verankert.

2. Die Regelung über die Entschädigung gelten auch, wenn der Gast das gebuchte Zimmer ohne rechtzeitige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

3. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.

V. Rücktritt des Hotels

1. Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Ziffer III Abs. 6 nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls: - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes, gebucht werden - das Hotel begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet - der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht - der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren stellt

4. Das Hotel muss dem Gast beim Rücktritt in Kenntnis per Textform setzen.

5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Bestimmungen zum Aufenthalt

1. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, außer wenn das Hotel die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern keine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche nehmen darf. Dem Hotel steht somit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern keine spätere Abreisezeit vereinbart wurde. Danach kann das Hotel dem Gast den Tageszimmerpreis für die Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr und ab 18.00 Uhr 100% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen.

VII. Haftung

1. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Gast vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von EUR 3.500,00. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von EUR 3.500,00 EUR der Betrag von EUR 800,00. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt die vorstehende Regelung der Ziffer 7 Abs. 1

3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Fundsachen werden für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt und auf Anfrage gegen Gebühr nachgesandt. Vorstehende Ziffer 7 Abs. 1 gilt entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Gerichtsstand ist- wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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